Kohlepfennig

Kohlepfennig
Kohlepfennig,
 
umgangssprachliche Bezeichnung für eine durch das 3. Verstromungsgesetz vom 13. 12. 1974 eingeführte Ausgleichsabgabe auf den Stromverbrauch, die von den Elektrizitätsversorgungsunternehmen zu entrichten war und von ihnen an die Verbraucher weitergegeben wurde. Mit dem Aufkommen aus dem Kohlepfennig wurde über einen speziellen Ausgleichsfonds außerhalb des Bundeshaushalts der Einsatz der im Vergleich zu Importkohle erheblich teureren deutschen Steinkohle finanziell gefördert. Mit Beschluss vom 11. 10. 1994 hat das Bundesverfassungsgericht den Kohlepfennig, der in den alten Bundesländern zuletzt mit einem Satz von 8,5 % erhoben wurde (Aufkommen 1994: 5,97 Mrd. DM), als verfassungswidrige Sonderabgabe gewertet; er darf ab dem 1. 1. 1996 nicht mehr erhoben werden. Die Kohlesubventionierung muss seither aus allgemeinen Haushaltsmitteln bestritten werden. Im Zusammenhang mit dem Auslaufen des »Jahrhundertvertrags« war bereits 1994 festgelegt worden, die Subventionierung der Verstromung deutscher Steinkohle auf 7,5 Mrd. DM im Jahr 1996 und für den Zeitraum 1997 bis 2000 auf jährlich 7 Mrd. DM zu begrenzen. Im Frühjahr 1997 wurden nach längeren Auseinandersetzungen weitere Kürzungen bis zum Jahr 2005 festgelegt.

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Koh|le|pfen|nig, der <o. Pl.> (ugs.): (bis 1995) dem Strompreis zugeschlagene Abgabe zur Subventionierung des Bergbaus.

Universal-Lexikon. 2012.

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